Unsere Vereinbarungen
HAFTUNGSAUSSCHLUSS GEFAHRENHINWEISE
(1) Durch das Auftreffen der Farbkugeln oder durch Körperkontakt mit Hindernissen kann der Teilnehmer trotz Schutzausrüstung Verletzungen erleiden. Der Teilnehmer ist deshalb verpflichtet beim Betreten des Spielfeldes und beim Spiel immer eine Paintball Schutzmaske (zusätzlich empfohlen Halsschutz, Handschuhe, Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Für das Paintballspiel wurde eine spezielle Schutzausrüstung entwickelt, welche vom Teilnehmer getragen werden muss. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzmaske) und getragen (Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen, das Tragen anderer Schutzausrüstungen (Masken) ist nicht erlaubt.
(2) Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen von Paintball einen guten gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Besonders Knie, Sprunggelenke und Kreislauf sind erhöhten Belastungen ausgesetzt. Herz/Kreislauferkrankte bzw. Personen mit Herzschrittmacher ist das Spielen untersagt. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein.
(3) Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen oder der druckgasbetriebenen Markierer und deren Treibmittelbehälter kann beim Teilnehmer schwere/tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist.
(4) Auf dem Spielfeld/Raum besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegender verschossener Paintballkugeln, künstlicher Deckungen und Kunstrasen eine erhöhte Sturz und Verletzungsgefahr. Das Risiko der Verletzung trägt ausschließlich der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet sein Verhalten den räumlichen Gegebenheiten anzupassen.
(5) Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Manipulation an den Markern oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen STRENGSTENS VERBOTEN ist, insbesondere das Verstellen des Reglers für die Geschossgeschwindigkeit an den Markern (Bruchgefahr der Masken). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass eine Einstellung der Geschossgeschwindigkeit über den für diesen Platz geltenden Höchstwert von 214 fps (feet per second) verboten ist. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für, aus einem Zuwiderhandeln, entstehende Schäden.
(6) Die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Farbkugeln sind zum Größtenteils mit Lebensmittelfarbe gefüllt, nicht gesundheitsschädlich und im Allgemeinen wasserlöslich. Der Betreiber übernimmt jedoch keine Gewähr für die restlose Auswaschbarkeit der Farbe. Nach dem Kauf der Farbkugeln ist die Paintballhalle Stadtoldendorf nicht mehr dazu verpflichtet diese wieder zurück zu nehmen, ob offene oder geschlossene Verpackungen. Paintball Stadtoldendorf übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art die durch selbst mitgebrachten Farbkugeln (BYO) anderer Teilnehmer verursacht werden.
(7) Paintball Stadtoldendorf haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände (z.B. Ausrüstung, Farbkugeln, Kleidung, Handy, etc.) auf dem gesamten Gelände. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Unterfertigung der Anmeldung und des Haftungsausschlusses, die Aktivitäten und das Paintballspiel auf eigene Gefahr ausübt.
(8) Promotion Gutscheine/ Promotion Aktionen sind nur im Ausstellungsjahr/ Ausstellungsmonat gültig. Im Folgejahr/ Folgemonat werden sie nicht mehr akzeptiert.
(9) Mit dem Betreten der Halle übernimmt die Person jegliche Verantwortung für ihr Handeln und entbindet den Betreiber jeglicher Haftung. Die Person erklärt sich mit den Platzregeln einverstanden.
PLATZREGELN
(1) Den Anweisungen der Schiedsrichter (Marshall) und Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten! Das Personal ist weisungsbefugt. Auf Anweisung müssen Marker gechront werden
(2) Das Abnehmen der Schutzmasken innerhalb der Spielflächen ist STRENGSTENS VERBOTEN!
(3) Das Betreten des Aufenthaltsbereiches ist ausnahmslos nur mit gesichertem Markern und aufgesetzter Sicherheitseinrichtung (Stöpsel, Laufkondom) gestattet!
(4) Das Tragen, Benutzen oder Hantieren mit einsatzbereiten Markierern und des Equipments außerhalb des Paintballgeländes ist verboten! Die Marker sind nur im Aufenthaltsraum zu warten.
(5) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die Anlagen im sauberen Zustand zu hinterlassen. Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet. Die anfallenden Reinigungsarbeiten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
(6) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichen Verhalten gegenüber den anderen Spielern!
(7) Die Verleihausrüstung muss im sauberen und einwandfreien Zustand wieder übergeben werden. Der Kunde garantiert bei Empfang für eine voll funktionstüchtige und einwandfreie Leihausrüstung. Etwaige Fehler müssen umgehend deklariert werden. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich. Defekte Leihausrüstung wird in Rechnung gestellt (Hopper, Pötte, Masken, Schutzkleidung pauschal mit 5 €).
(8) Eventuelle Schäden an der Anlage oder Verluste müssen dem Betreiber gegenüber unverzüglich gemeldet und gegebenenfalls ersetz werden.
(9) Teilnehmer unter Einfluss von übermäßigen Alkohol oder prinzipiell von Suchtmitteln ist das Betreten der Spielflächen strengstens verboten! Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet! Für Verletzungen, bzw. Schäden die durch Spieler unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmittel entstehen trägt der Spieler die alleinige Verantwortung. Ebenfalls trägt der Spieler im nüchternen Zustand die Verantwortung für sein Verhalten.
(10) Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder von Gehilfen i.S. des 1313a ABGB leicht Fahrlässig herbeigeführte Schäden!
(11) Absichtliche Schüsse über die Sicherheitszäune sind strafbar. Eventuelle dadurch hervorgerufene Schäden liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers und werden sofort zur Anzeige gebracht!
(12) Vor dem Spiel muss sich jeder Spieler mit einem gültigen Dokument ausweisen.
(13) Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Des Weiteren obliegt es dem Feldbetreiber eine Geldstrafe auszusprechen. Sollten dritte verletzt werden ist der Verursacher für Folgeschäden haftungspflichtig.
(14) Es ist verboten Paintballs vom Boden aufzuheben und mit diesen Paintballs Markierer zu befüllen. Zuwiderhandlungen werden pauschal mit 50 € Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
(15) Der Kunde haftet für verursachte Schäden an jeglichem Inventar (Kompressor, Ausstattung, Hindernisse,…)
(16) Salvatorische Klausel: Sollten Ausführungen undurchführbar oder unwirksam sein, behält der Vertrag trotzdem seine Gültigkeit.
Stand: 05.2015